Bahnfahrer kennen das Problem. Ab und an hat ein Zug Verspätung, der Anschlußzug ist weg und man muß mehr oder weniger lange auf den nächsten Zug warten. Das ist natürlich ärgerlich. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, daß Fahrgäste ab bestimmten Verspätungen einen Teil des Fahrgeldes sich zurückerstatten lassen können von der Bahn.
Wie funktioniert das ganze und was muß man dabei beachten?
1. Um den Anspruch der Rückerstattung geltend machen zu können, benötigt man drei Dinge:
-die Fahrkarte
-eine Verspätungsbescheinigung
-das Antragsformular
Die Verspätungsbescheinigung bekommt man entweder am Servicepoint oder direkt beim Zugbegleitpersonal. Das Antragsformular für die Einreichung des Erstattungsanspruches bekommt man auch am Servicepoint, kann es sich aber auch online ausdrucken.
2. Antragsformular ausfüllen
Das ist recht einfach, es ist klar ersichtlich was man wo eintragen muß. Das meißte davon kann man von der Fahrkarte oder der Verspätungsbescheinigung übernehmen.
Hat man alles korrekt ausgefüllt, dann steckt man die Fahrkarte und die Verspätungsbescheinung in die Lasche in dem Formular bzw. alles zusammen in einen Briefumschlag.
Wer sich das Porto sparen will, der gibt das dann am Servicepoint im Bahnhof ab. Nach ca. 3-4 Wochen bekommt man dann Post von der Deutschen Bahn. Das Geld kann man sich entweder auf sein Girokonto überweisen lassen oder sich dafür einen Gutschein aushändigen lassen. Letzteres lohnt sich wohl insbesondere wenn man sehr häufig mit der Bahn verreist.
Wieviel Geld bekommt man eigentlich erstattet?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, in erster Linie auch davon wieviel Verspätung man am Zielort hat. Letzteres führt dazu, daß wenn man auf einem Umsteigebahnhof 15 Minuten Verspätung hatte und der Anschlußzug weg war und man dadurch mit dem nächsten Zug fahren muß, man dadurch auf eine Stunde oder mehr am Zielort kommen kann. Ab 60 Minuten Verspätung (bzw. ab 30 Minuten Verspätung beim ICE-Sprinter) hat man Anspruch auf teilweise Erstattung des Fahrpreises.
Die genauen Erstattungsansprüche kann man hier nachlesen.
Wer das Formular zur Erstattung online ausfüllen möchte, der kann das hier tun.
Eine Ausfüllhilfe dazu findet sich hier.
Ich selbst hab dieses Jahr schon dreimal meine Ansprüche geltend gemacht, davon wurde ein Antrag schon komplett bearbeitet. Insgesamt dürfte ich so auf ca. 25 Euro Erstattungsbeitrag kommen.
Eliterator
Ich habe letztens auch einmal 12 Euro ausgezahlt bekommen.. Hatte knapp 2 Stunden Verspätung im Nachtzug, hab dann alles so ähnlich gemacht, wie du gesagt hast – und es hat wunderbar geklappt 😉
Ich
AChtung: Zeitkarten und Kurzstrecken sind von dieser Regelung ausgenommen
Torsten Maue
Nicht direkt, für Zeitkarten gibt es lediglich andere Erstattungsansprüche.
Gast
Wer fährt schon freiwillig Bahn?