Deutschland, eigentlich sogar die gesamte EU, verhängt ein Handelsembargo gegen die USA und andere nicht EU-Länder und keiner bekommt es mit. Nein, ich hab nicht zuviel Alkohol zu mir genommen, ich habe lediglich mal zwischen den Zeilen gelesen.
Dieses eingeschränkte Handelsembargo gibt es praktisch schon länger und betrifft Internetfirmen die nicht in der EU ihren Hauptsitz haben. Zum Hintergrund:
Der Deutsche Anwaltsverein hat Ende letzter Woche verkündet, daß Cloud-Computing gegen das Bundesdatenschutzgesetz und weitere europäische Richtlinien verstößt, wenn sich die Server außerhalb der EU befinden, z.B. in den USA. Solange man Cloudcomputing nur für nichtpersonenbezogene Daten verwendet ist alles recht problemlos, doch bereits die Nutzung von Google Kalender für Firmentermine mit Adreßdaten von Kunden würde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen.
Was bedeutet das nun im Umkehrschluß? Firmen mit Sitz außerhalb der EU dürften rein theoretisch von EU-Bürgern für Cloudcomputingzwecke nur sehr eingeschränkt genutzt werden, das kommt praktisch einem Embargo gleich.
Nun ist das nichts neues, wird nur jetzt gerade mal wieder vom DAV klargemacht, doch sollte man sich hier von seiten des Gesetzgebers her mal überlegen, ob das so wirklich gewollt ist. Betroffen sind davon so gut wie alle großen Player wie Google, Facebook, Apple, Dropbox oder Microsoft.
Das es faktisch unmöglich ist im Bereich der Datenschutzrichtlinien weltweit einheitliche Regelungen zu schaffen, dürfte wohl klar sein. Von daher halte ich es für angebracht sich zumindest auf einen kleinen gemeinsamen Nenner zu einigen und nicht die aus meiner Sicht überzogenen deutschen Richtlinen als Maß aller Dinge zu betrachten. Ich bin gespannt wie es in dieser Sache weiter geht, ein Ende dieser Diskussion ist aus meiner Sicht jedenfalls noch nicht absehbar.
Die Stellungnahme des DAV kann man sich hier als PDF downloaden.