So oder ähnlich wurde man am zweiten Messetag der DMEXCO von einer jungen Frau in nachgeahmter Schwesterntracht angesprochen. Da am Abend des ersten Messetages immer diverse Parties stattfinden bei denen es in erster Linie darum geht sich bis zur Besinnungslosigkeit zu besaufen, war der Bedarf an Aspirin oder ähnlichen Mitteln sicher bei dem einen oder anderen Messebesucher gegeben.
Allerdings hab ich mich dann gefragt: darf man einfach so Aspirin verteilen, zumal ohne Beratung und ohne Packungsbeilage usw.?
Natürlich nicht, denn das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn jemand nun eine der angebotenen Aspirin nimmt und es dadurch zu den Folgen einer Unverträglichkeit kommt, macht sich der verteiler sogar der schweren Körperverletzung strafbar. Da stellt sich für mich dann wieder die Frage, ob es das wirklich wert ist? Zumal auf der Aspirinpackung ja auch keine Werbung für die Firma drauf ist, die die Medikamente hat verteilen lassen.
Alles in allem also eine sehr fragwürdige Angelegenheit und hier denke ich hat auch die Messeleitung versagt, die hier kein Einhalt geboten hat. Letztlich kann so etwas auch der Messe an sich schaden.
Enno Lenze
Das ging mir in dem Moment auch durch den Kopf. Dass Leute sowas verteilen wundert mich nicht – eher, dass sie keine Werbung drauf machen.
Martin
Also ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass jemand für die Benutzung von Aspirin eine Packungsbeilage oder eine professionelle Beratung benötigt. Diejenigen, die an diesem Tag eine Aspirin benötigen, die haben am Vortag ohnehin die größere Körperverletzung begangen… 🙂
Also aus meiner Sicht weniger tragisch, auch wenn es nicht erlaubt sein sollte.
Torsten
Aspirin ist z.B. mit einigen anderen Medikamenten nicht verträglich. Ich hatte mir am Tage zuvor aufgrund einer sich anbahnenden Erkältung Aspirin Complexx geholt udn wurde in der Apotheke vorab auch gefragt ob ich irgendwelche anderen Medikamente einnehme, insbesondere blutverdünnende Mittel.