Zugunglück in Hordorf

Es dürfte wohl inzwischen jeder von dem Zugunglück in Hordorf erfahren haben, welches am gestrigen 29.01.2011 gegen 22.30 Uhr passierte. Die Medien berichten derzeit natürlich in erster Linie über die Opferzahlen, da die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang noch laufen.

Ich möchte, bevor wieder irgendwelche wilden Spekulationen durch die Medien geistern, hier mal ein paar eisenbahntechnische Erläuterungen präsentieren, die dem einen oder anderen vielleicht helfen den Betrieb einer Eisenbahnstrecke etwas besser zu verstehen.

Zuerst ein paar Definitionen:

Bahnhof

Eine Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.

Haltepunkt

Bahnanlagen die der Definition eines Bahnhofs nicht entsprechen (fehlende Weiche/n) werden als Haltepunkt bezeichnet.

Grundlage für diese Definitionen ist §4 (2) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

Zur Strecke selbst ist zu sagen, daß diese im Bereich der Unfallstelle eingleisig ist. Die Strecke ist noch nicht an ein elektronisches Zentralstellwerk angeschlossen, d.h. auf Unterwegsbahnhöfen versehen noch Fahrdienstleiter, Stellwerker und Schrankenwärter ihren Dienst. Eine Zugsicherung (PZ80) ist auf der Strecke nach den mir vorliegenden Informationen nicht vorhanden.

Welche Möglichkeiten des Unfallhergangs gibt es nun?

A) Einer der Züge hat ein HALT zeigendes Signal überfahren und damit den eigentlich für den Gegenzug freigegebenen Streckenblock befahren. Hier stellt sich dann die Frage inwieweit ein Fahrdienstleiter oder Stellwerksmitarbeiter dies hätte bemerken müssen und ggf. per Funk oder Telefon andere Beteiligte (Triebfahrzeugführer, Stellwerksmitarbeiter/Fahrdienstleiter des anderen Bahnhofs) informieren müssen/können.

B) Beide Züge hatten durch Fehlabstimmung zweier Fahrdienstleiter/Blockwärter GRÜN gehabt, was dann zu dem Unfall führte.

C) Einer der Fahrdienstleiter hatte ein vom vorherigen Zug noch auf GRÜN stehendes Signal nicht auf ROT zurückgestellt. Diese Variante halte ich allerdings für die unwahrscheinlichste.

Anzumerken ist, daß auf solchen Strecken die Gleisfreigabe erst nach telefonischer Rückfrage beim nächsten Fahrdienstleiter/Blockwärter erfolgt. Nimmt dieser den Zug nicht an, darf der Zug nicht auf die Strecke gelassen werden. Ein „ich hab vergessen nachzufragen ob der Zug angenommen wird“ des Fahrdienstleiters möchte ich somit fast ausschließen, denn das ist eine ganz alltägliche und im Dienst regelmäßig vorkommende Tätigkeit. Ich kenne den Ablauf des Dienstes eines Fahrdienstleiters recht genau, auch auf dieser Strecke.

Das Überfahren eines Signals weil die Bremsen z.B. versagt haben, würde ich hier auch ausschließen wollen, denn dann hätte der Triebfahrzeugführer sicherlich irgendjemanden telefonisch verständigt.

Der verunglückte HEX 80876 war fahrplanmäßig unterwegs und soll laut Medienberichten auch GRÜN gehabt haben.

Ich bin gespannt was die Ermittlungen zur Unfallursache ergeben, ein paar Tge wird sich dies sicher noch hinziehen.

Mein Mitgefühl möchte ich an dieser Stelle nicht nur den Angehörigen der Opfer aussprechen, sondern auch den beteiligten Rettungskräften und den Polizeibeamten, insbesondere denen die später noch die Verwandten über den Tod eines ihrer Angehörigen informieren müssen. Ich weiß wie schwer diese Situation ist, habe ich eine ähnliche bereits vor vielen Jahren selbst einmal erleben dürfen.